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AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2012 - 210 C 263/12 |
Zitiervorschläge
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 29.11.2012 - 210 C 263/12 (https://dejure.org/2012,47673)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 29. November 2012 - 210 C 263/12 (https://dejure.org/2012,47673)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- kanzlei.biz
Website mit kopierten Texten - Zitierrecht vs. Textklau
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2012 - 210 C 263/12
Die Verwendung der Agenturmeldungen ist daher - entgegen der Ansicht der Klägerseite - nicht deshalb vorgenommen, um sich selbst eigene Ausführungen zu ersparen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 69/08, NJW 2010, 2731 ff. - Vorschaubilder I). - OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 6 U 78/10
Auch Nachrichtentexte sind urheberrechtlich geschützt
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 29.11.2012 - 210 C 263/12
Dennoch findet sich hier - angesichts der verschiedenen sprachlichen Möglichkeiten und der Auswahlmöglichkeiten bezüglich der Stationen in dem Leben Rosa Parks - eine ausreichend individuelle Auswahl berichteter Tatsachen sowie eine eigene Gedankenführung im Tatsachenbericht, die den Anforderungen an eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit mit der erforderliche Schöpfungshöhe genügen (vgl. zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Nachrichtenmeldungen, OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. August 2011 - 6 U 78/10, ZUM 2012, 49 ff.).